Verschiedenste Ökoverbände erlauben den Einsatz von Biogut- und/oder Grüngutkomposten als Betriebsmittel, wobei i. d. R. zusätzliche Qualitätsanforderungen gestellt werden. So lassen Bioland und Naturland in ihren Richtlinien nur Biogut- und Grüngutkomposte zu, welche auf die Einhaltung ihrer Qualitätskriterien hin geprüft wurden.

Diese Prüfungen umfassen die Einhaltung:

  • von Schwermetallgrenzwerte der EU-Öko-Verordnung 2021/1165
  • verschärfter Anforderungen an die maximal zulässigen Fremdstoffgehalte
  • der Freiheit von keimfähigen Samen und Pflanzenteilen

Für die Feststellung der Eignung zum Einsatz eines Kompostes auf Flächen im Bioland- oder Naturlandanbau, müssen Anforderungen zu Parametern eingehalten werden, die über die Qualitätsanforderungen zur RAL-Gütesicherung Kompost hinaus gehen. Die Ergebnisse werden geprüft und bewertet. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der jeweils aktuellen Fassung der Bioland und Naturland QS-Kriterien, die auf den Internetseiten der Verbände Bioland und Naturland (www.bioland.de, www.naturland.de) einsehbar sind. Die Aufwandmenge wird durch die Beratung der Anbauverbände in Abhängigkeit vom ermittelten Bedarf im landwirtschaftlichen Betrieb festgelegt und soll in der Regel maximal 20 t TM in 3 Jahren nicht überschreiten.

Die Chargenergebnisse der Regeluntersuchung werden jedoch auf verschärfte Anforderungen geprüft. So müssen beispielsweise Grüngutkomposte die niedrigeren Schwermetallgrenzwerte einhalten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird im Chargen-Prüfzeugnis „geeignet für Bioland/Naturland“ ausgewiesen. Die Vermarktung einer Kompostcharge darf nur dann erfolgen, wenn zu hier ein entsprechendes Prüfzeugnis vorliegt und dieses die Eignung ausweist. Neben der Ausweisung im Prüfzeugnis wird ein Zusatzblatt ausgestellt, in dem alle Untersuchungsergebnisse ausgewiesen werden.

Hier geht´s zur Prüfung der Eignung von Vogel´s Qualitätskompost für den Einsatz auf Bioland-/Naturlandflächen: